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Guter-Samariter-Gesetz

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Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz The Good Samaritan Protection Act, CCSM c G65.
Schutzumfang Wer der Person, die Opfer eines Unfalls oder eines medizinischen Notfalls geworden ist, am unmittelbaren Ort freiwillig medizinische Nothilfe, Beistand oder Rat leistet, haftet nicht auf Schadenersatz, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Der Schutz erstreckt sich auf Mitglieder von Freiwilligenorganisationen (Erste Hilfe, Skipatrouille), selbst wenn sie eine Vergütung erhalten, sofern dies außerhalb eines Arbeitsverhältnisses geschieht.
Hilfeleistungspflicht Nein
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext The Defibrillator Public Access Act, CCSM c D22 schreibt öffentlich zugängliche AED (automatisierte externe Defibrillatoren) vor; der Einsatz durch Laien ist von der Immunität des Good Samaritan Protection Act gedeckt (ausdrücklicher AED-Schutz).
Keine gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Manitoba schützt der Good Samaritan Protection Act jeden, der einem Opfer am unmittelbaren Ort freiwillig Notfallversorgung, Beistand oder Rat leistet: Eine Haftung auf Schadenersatz kann nicht entstehen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Bemerkenswerterweise erstreckt sich der Schutz auf Mitglieder von Freiwilligenorganisationen — Ersthelfer, Skipatrouilleure — selbst wenn sie eine Vergütung erhalten, sofern sie außerhalb eines Arbeitsverhältnisses handeln. Die Provinz geht mit dem Defibrillator Public Access Act noch weiter, der öffentlich zugängliche AED vorschreibt und deren Einsatz mit eben dieser Immunität absichert.

Keine Handlungspflicht, aber jeder Grund zu handeln

In Manitoba verpflichtet Sie kein Gesetz zum Eingreifen: Hilfe zu leisten bleibt ein freiwilliger Akt, geleitet vom Gewissen und nicht vom Zwang. Im Gegenzug hat die Provinz die klare Entscheidung getroffen, diesen Akt sicher zu machen, und geht so weit, den Einsatz der Defibrillatoren, die sie an öffentlichen Orten vorgeschrieben hat, ausdrücklich zu schützen. Der Rahmen ist da; es fehlen nur Hände, die bereit sind, ihn zu nutzen.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Wenn Manitoba AED an so vielen öffentlichen Orten verpflichtend gemacht hat, dann deshalb, weil jede Minute zählt: Bei einem Herzstillstand sinkt die Überlebenschance mit jeder Minute ohne Wiederbelebung um etwa 10 Prozent. Doch ein Defibrillator an der Wand ist nutzlos ohne jemanden, der ihn bedienen kann, und dieser jemand ist fast immer ein gewöhnlicher Ersthelfer. Wenn Sie sich in Wiederbelebung und im Umgang mit dem AED schulen lassen, werden Sie zum lebendigen Glied, das das Opfer mit den Rettungskräften verbindet. Es ist ein Wissen, das man nicht vergisst und das einer Familie eines Tages einen der Ihren zurückgeben kann.

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